Neue BEG Förderbedingungen ab 21.07.2026

(https://www.kfw.de/partner/KfW-Partnerportal/Multiplikatoren/Online-Best%C3%A4tigung-erstellen/index.jsp?redirect=787712)


BEG-Heizungsförderung Wohngebäude

Auch werden Haushalte mit Kindern zusätzlich gefördert. Das anzu­setzende Haus­halts-Jahres­einkommen reduziert sich um einen einmaligen Familienvzuschlag in Höhe von 10.000 Euro mit mindestens einem minder­jährigen Kind im Haushalt.

Für die Förderung bedeutet dies: Im Haus­halt lebende, minder­jährige Kinder reduzieren das anzu­setzende zu versteuernde Haus­halts-Jahres­einkommen um ein­malig 10.000 Euro. Beispiels­weise reduziert sich bei einer Familie mit mindestens einem Kind und einem zu versteuernden Haus­halts-Jahres­einkommen von 40.000 Euro durch den Familien­zuschlag das relevante Einkommen auf 30.000 Euro. Damit kann die Familie den 40 Prozent-Einkommens­bonus (statt 30 Prozent-Einkommens­bonus ohne Familien­zuschlag) beantragen. So würde sie bis zum 31. Januar 2027 für eine neue Wärme­pumpe, die 32.000 Euro kostet, eine Förderung von maximal 22.400 Euro (80 Prozent von 28.000 Euro) erhalten.

BEG-Heizungsförderung Nicht­wohn­gebäude

BEG-Förderung energie­effiziente Sanierung von Wohn­gebäuden und Nicht­wohn­gebäuden

Die Förderung ist abhängig von der Verfügbarkeit von Bundes­mitteln. Ein Rechts­anspruch besteht nicht.